Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs

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Das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs gehört zu den Wachstums- und Ertragsgesetzen der Pflanzenernährung. Es sagt aus, dass der Ertragszuwachs mit steigender Düngermenge immer geringer wird.

Ertragsverlauf

Nach dem Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs hängt der Zuwachs in der Ertragsmenge durch Düngen davon ab, wie weit der Nährstoff vom Optimum entfernt ist.

Hat die Pflanze einen starken Mangel, kann der Ertrag durch Düngung auch stark gesteigert werden. Hat die Pflanze jedoch nur einen geringen Mangel wird bei gleicher Düngermenge ein geringerer Zuwachs erzielt. Somit ergibt sich eine zum Optimum abflachende Kurve des Zuwachses.

Wird da Optimum überschritten, fällt der Ertrag. Man spricht von Überdüngung, die zu gehemmten Pflanzenwachstum und sogar Pflanzenkrankheiten führen kann.

Geschichte des Gesetzes vom abnehmenden Ertragszuwachs

Das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs wird Max Eilhard Alfred Mitscherlich zugeschrieben, welcher damit 1906 das Minimumgesetz und das Optimumgesetz erweiterte.

Ähnliche Gesetzmäßigkeiten, die sich jedoch nicht auf Nährstoffe sondern auf eingesetzte Feldarbeiter beziehen, hatten vorher bereits Anne Robert Jacques Turgot (1767) und Johann Heinrich von Thünen (1850) festgestellt.

Siehe auch