Optimumgesetz

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Das Optimumgesetz sagt aus, dass ein mangelnder Nährstoff sich umso mehr auf das Pflanzenwachstum auswirkt, je optimaler die sonstiger Nährstoffversorgung ist. Es gehört zu den Wachstums- und Ertragsgesetzen der Pflanzenernährung.

Gesetz vom Optimum

Das Optimumgesetz ist eine Erweiterung des Minimumgesetzes. Es besagt, dass der Ertrag einer Pflanze nicht beliebig weit erhöht werden kann und von den Erbanlagen begrenzt wird. Optimal wächst die Pflanze nur, wenn alle Nährstoffe genau in der benötigten Menge vorliegen. Sowohl bei Unterversorgung, als auch bei Überdüngung vermindern sich das Wachstum und der Ertrag.

Die im Minimumgesetz festgestellte Begrenzung durch den im Minimum vorliegenden Nährstoff wirkt sich dabei umso stärker aus, umso mehr alle anderen Faktoren im Idealbereich liegen.

Wenn zum Beispiel eine Tomatenpflanze unter optimalen Bedingungen 30kg Ertrag bringen könnte, durch einen Spurenelementenmangel jedoch schwachwüchsig ist und nur 10kg Ertrag bringt, hat der Gärtner einen Ertragsverlust von 20kg. Hat ein anderer Gärtner einen nährstoffarmen Boden auf dem seine Tomaten nur 20kg pro Pflanze erbringen, würde sich der gleiche Spurenelementenmangel relativ gesehen weniger auf seinen Ertrag auswirken.

Entwickelt wurde das Gesetz von Georg Liebscher im Jahr 1895.

Siehe auch