Herbizid auf versiegelten Flächen

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Ein häufiges Problem für Gärtner und Hausbesitzer sind Unkräuter auf gepflasterten Wegen und Plätzen. Aber auch auf geschotterten Hofzufahrten und ähnlichen Flächen machen sich gern unerwünschte Beikräuter breit.

Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, werden häufig Herbizide eingesetzt. Kaum jemanden ist bekannt, dass dies gesetzlich verboten ist.

Pflanzenschutzgesetz - PflSchG

Im Pflanzenschutzgesetz Abschnitt 4 Paragraph 12 sind Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt. Hier kann man ganz klar entnehmen, dass alle Pflanzenschutzmittel nur auf gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Dies schließt streng genommen sogar festgetretene Wege im Gemüsegarten aus. Die Strafe für einen Verstoß kann bis zu 50.000€ betragen. Besonders im gewerblichen Umfeld als Betreiber einer Gärtnerei oder eines Gartenbaubetriebs sollte man hier höchste Vorsicht walten lassen.

Der Begriff Pflanzenschutzmittel als Fachbegriff schließt dabei Herbizide ein, obwohl diese Pflanzen töten und nicht schützen. Dies leitet sich von einem vermuteten Schutz der Nutzpflanzen bei Vernichtung der unerwünschten Unkräuter ab.

Originaltext

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.[1]

Sinn der Verordnung

Das Hauptziel des Pflanzenschutzgesetzes ist der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes. Systemische Totalherbizide töten jede Pflanze, die mit ihnen in Kontakt kommt, vollständig ab und schädigen tierische Organismen unter Umständen schwer. Es darf nie außer Acht gelassen werden, dass es sich hier um starke Gifte handelt.

Ein Ausspülen oder Verschleppen solcher Giftstoffe muss auf jeden Fall verhindert werden. Großflächige Anwendung solcher Mittel auf gepflasterten Hofflächen, nur um die Fugen Unkraut-frei zu halten, welche einen kleinen Teil dieser Fläche ausmachen, widerspricht dabei jedem Naturschutz und auch dem integrierten Pflanzenschutz.

Unkrautvernichtungsmittel können durch Regen in Bäche und Flüsse gelangen und auch das Grundwasser erreichen. So schädigen sie nicht nur große Gebiete, sondern gelangen auch wieder in den menschlichen Nahrungskreislauf.

Alternativen

Alternativen zur chemischen Unkrautbekämpfung sind mechanische und thermische Methoden.

Bei geringem Befall und kleinen Flächen ist das händische Unkraut jäten die beste Alternative. Bei größeren Flächen kann regelmäßig mit einem groben Besen gekehrt werden um die jungen Pflanzentriebe zu zerstören.

Bei bestehendem starkem Befall auf großen Flächen ist die thermische Bekämpfung durch Abflammen eine effektive Maßnahme.

Weblinks

Quellen

  1. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Abschnitt 4 §12 (2)